Musterverfahren „Unzulässige Arzneimittelverordnungsweise“
Derzeit existieren diverse Widerspruchsverfahren bei dem Beschwerdeausschuss der Ärzte und
Krankenkassen Nordrhein, die eine unzulässige Arzneimittelverordnungsweise in den
Abrechnungsquartalen 1/2019 bis einschließlich 4/2019 im Zusammenhang mit der Verordnung von
Impfstoffen zur Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs.1 SGB V zum Gegenstand haben.
Der Hausärzteverband Nordrhein hat bei dem Beschwerdeausschuss darauf hingewirkt, dass insgesamt
drei ausgewählte Musterverfahren geführt werden sollen, deren Ausgang maßgeblich für die
Entscheidung der eingelegten Widersprüche sein soll. Als Musterwiderspruchsführer/-kläger haben sich
drei Mitglieder des Vorstands zur Verfügung gestellt.
Sofern Sie Verfahrensbeteiligter eines der weiteren Widerspruchsverfahren betreffend die unzulässige
Arzneimittelverordnungsweise in den Abrechnungsquartalen 1/2019 bis einschließlich 4/2019 in
Nordrhein sind, bitten wir Sie, dass Sie das Ruhen des Widerspruchsverfahren schriftlich gegenüber dem
Beschwerdeausschuss der Ärzte und Krankenkassen Nordrhein (Tersteegenstrasse 3, 40474
Düsseldorf) beantragen und hierbei ausdrücklich auf die laufenden Musterverfahren hinweisen.
Es können nur Ärzte*innen den Antrag auf Ruhendstellung einreichen, die in 2019 Widerspruch eingelegt haben.
Antrag auf Ruhendstellung
Festival der Allgemeinmedizin
am 27. April 2022 von 20 bis 22 Uhr wird das erste virtuelle „Festival der Allgemeinmedizin 2022“ durchgeführt. Aktive Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner in hausärztlicher Praxis werden Studierenden der Humanmedizin die Tätigkeit in der hausärztlichen Praxis näher bringen. Partner dieser Aktion sind neben dem Deutschen Hausärzteverband, die DEGAM, die Gesellschaft der Hochschullehrer Allgemeinmedizin und das IHF.
www.festival-allgemeinmedizin.de
KV Wahlen 2022
Im Jahr 2022 steht die Wahl für die Vertreterversammlung und die Kreisstellenvorstände an, die vom 13.06. – 12.08.2022 stattfinden wird. Der Hausärzteverband tritt wieder mit einer Liste an.
Je stärker die Fraktion „Der Hausärzteverband Gesundheit nachhaltig gestalten“ in der KVNo-Vertreterversammlung ist, desto mehr Gewicht haben Ihre hausärztlichen Themen.
Erklärung über die Annahme der Kandidatur für einen Listenwahlvorschlag
Immunitätsnachweis gegen COVID-19 für Ärzte und MFA („Impfpflicht“):
Ab dem 15. März 2022 müssen Mitarbeitende der Gesundheits- und Pflegeberufe entweder geimpfte oder genesene Personen nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sein.
Musterschreiben an das Gesundheitsamt
Delegiertenversammlung 03.12.2021
Teil-Neuwahlen im Vorstand
Als neuer stellvertretender Vorsitzender wurden Dr. Manfred Imbert (bisher Schriftführer), als neue Schriftführerin Elke Cremer (bisher Beisitzerin) und als neue Beisitzende Dr. Gwen Rabe (bisher kooptiertes Mitglied) gewählt.
Vorgestellte Positionspapiere des HVNO
Positionspapier des Hausärzteverbandes Nordrhein 2020 -2025
Positionspapier Klima des Hausärzteverbandes Nordrhein
Anträge
Antrag 1 – Kontaktbeschränkung
Antrag 2 – Klimawandel und Gesundheit: Handlungserfordernisse
Antrag 3 – Dispensierrecht
Antrag 4 – Pandemie konsequent bekämpfen
Antrag 5 – Antrag zum Ehrenvorsitzenden
Antrag 6 – Erstellung einer Geschäftsordnung
Widerspruch gegen Impfstoffverordnung Shingrix auf Patient
4.500 von 5.000 Hausärzten haben in den letzten Wochen Regressforderungen von der IKK Classik, IKK Südwest und der BEK bekommen. Diese schon von der KV als angreifbar und falsch titulierte Rückforderungen sind ein nicht zu ertragender bürokratischer Auswuchs dieser Krankenkassen.
Politisch eine Unverfrorenheit und Demotivation vor dem Hintergrund einer Pandemie in der gerade diese Hausarztpraxen maximal gefordert sind.
Legen Sie Widerspruch ein, solche formale Beanstandungen und Beschäftigungstherapien gehören nicht in die Praxen sondern sollten in irgendwelche Hinterstuben der Krankenkassen vergraben werden.
LINK Musterwiderspruch
GEMEINSAM GEGEN CORONA: HAUSÄRZTE UND APOTHEKEN VOR ORT STARTEN GEMEINSAME INFORMATIONSKAMPAGNE ZU AUFFRISCHIMPFUNGEN
Das wirksamste Mittel gegen die steigenden Corona-Infektionszahlen sind Auffrischimpfungen (sog. „Booster-Impfungen“). Vielen Menschen ist die Bedeutung aber nicht bewusst oder nicht bekannt genug. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Auffrischung des Impfschutzes gegen Corona (für Personen ab einem Alter von 70 Jahren sowie Personen mit einer Immunschwäche u.a. durch chronische Erkrankungen) vorrangig. Die Auffrischimpfung soll ab sechs Monaten nach der letzten Impfung stattfinden. Bei mit Johnson & Johnson Geimpften wird bereits nach vier Wochen aufgefrischt. Aber auch die nicht von der STIKO empfohlenen jüngeren Personengruppen sollen eine Auffrischimpfung vornehmen lassen. Weitere relevante Hinweise dazu haben der Hausärzteverband Nordrhein und der Apothekerverband Nordrhein in einer Patienteninformation zusammengefasst. Diesen Handzettel halten an der Informationskampagne teilnehmende Apotheken und Hausarztpraxen bereit und er steht auch auf den Internetseiten hausärzte-nordrhein.de und av-nr.de zum Download zur Verfügung. „Im persönlichen Gespräch mit Kunden und Patienten wollen wir noch offene Fragen in unseren Apotheken und Arztpraxen beantworten“, erklären Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein, und Dr. Oliver Funken, Vorsitzender Hausärzteverband Nordrhein.
„Anders als zu Beginn der Impfkampagne stehen jetzt ausreichende Impfstoffmengen zur Verfügung. Mit einer Auffrischimpfung wird der Impfschutz entscheidend verstärkt. Durch eine dritte Impfung wird ein bis zu 20-fach verbesserter Impfschutz erreicht. Ein guter Impfschutz verhindert Krankenhauseinweisungen infolge schwerer Krankheitsverläufe und tödlicher Verläufe “, erklären Preis und Funken. Zusätzlich bleibe es wichtig, die AHA+L-Regeln nicht zu vernachlässigen. Denn vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus können auch die besten Impfstoffe nicht hundertprozentig schützen. „Meist verursachen solche Impfdurchbrüche bei Geimpften aber nur milde Infektionsverläufe. Deshalb sind das Impfen und die Auffrischimpfung so wichtig“.
Für die Planung der Auffrischimpfungen in den Hausarztpraxen ist es wichtig, sich rechtzeitig an das Praxisteam zu wenden. Wer keinen Hausarzt hat, findet auch im Internet die Praxen in seiner Nähe vor Ort: patienten.kvno.de/praxissuche.
Hausärzte und Apotheker fordern schnellere Bereitstellung der Corona-Impfstoffe und Einzel-Impfdosen
Damit die Corona-Impfstoffe schneller über die Apotheke an die Arztpraxis geliefert werden können, fordern der Apothekerverband und der Hausärzteverband, dass Corona-Impfstoffe wie andere Arzneimittel auch zur Lagerware beim Pharmazeutischen Großhandel werden. So könnten die Arztpraxen ohne lange Vorbestellzeiten von Apotheken auch kurzfristig beliefert werden.
Darüber hinaus werden die Impfstoffhersteller aufgefordert, möglichst bald Impfstoffe in Einzeldosen zur Verfügung zu stellen. „So könnte wie bei anderen Impfungen auch spontaner geimpft werden, ohne dass nicht verbrauchte Impfdosen aus den jetzt üblichen Mehrdosenbehältern verworfen werden müssen“, betonen Funken und Preis. Denn es komme trotz guter Planung immer wieder vor, dass fest vereinbarte Termine kurzfristig abgesagt werden. „Oberstes Ziel ist es, so viele Menschen schnellstmöglich zu impfen“.
Handzettel
Neues zur eAU
Fragenkatalog aus der eAU-Infoveranstaltung der KVNO am 27.10.2021:
https://xn--hausrzte-nordrhein-otb.de/wordpress/wp-content/uploads/2021/11/20211027_Fragen-und-Antworten-Info-eAU.pdf
Exklusive Angebote für unsere Mitglieder!
Sie als Hausarzt sind die zentrale Instanz für Ihre Patienten. Der Umgang mit hochsensiblen Patientendaten ist für Sie alltäglich. Die zunehmend digitalen Prozesse bieten Ihnen nicht nur Chancen – sie erhöhen auch das Risiko für einen Cyber-Angriff.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren persönlichen Repräsentanten der Deutschen Ärzte Finanz oder an service@aerzte-finanz.de bzw. 0221-148-32323
Produkt-Kurzinformationen
Covid-Impfmanagement mit Doctolib
Seitdem das Impfen in deutschen Arztpraxen an Fahrt aufnimmt, stehen die Telefone vor Anfragen kaum noch still – der normale Praxisbetrieb kann parallel nur schwerlich abgebildet werden.
Um Sie und Ihr Praxisteam zu unterstützen, können Mitglieder des Hausärzteverbands Nordhein nun die Terminbuchungs- und Impfmanagementsoftware Doctolib zu einem reduzierten Preis nutzen.
Exklusiv für Verbandsmitglieder und nur für kurze Zeit:
50% Rabatt auf den Doctolib Onlinekalender inkl. Impfmanagement für die ersten 6 Monate
Gültigkeit des Angebots: verlängert bis 30. November 2021
Diese Vorteile bietet Doctolib Ihnen und Ihrem Praxisteam:
- Online Terminvereinbarung: Ermöglichen Sie Ihren Patient:innen die selbstständige Buchung von Erst- und Zweittermin im auf den Impfstoff abgestimmten Intervall und profitieren Sie von geringerem Telefonaufkommen.
- Komfortables Impfmanagement: Steuern Sie Impftermine bequem über den Online-Terminkalender. Platzieren Sie Qualifizierungsfragen im Buchungsprozess, um Terminanfragen vorab zu priorisieren, z.B. nach Alter oder Vorerkrankungen.
- Digitale Patientenkommunikation: Kommunizieren Sie digital zu Informations- und Aufklärungs- zwecken, teilen Sie wichtige Dokumente mit nur einem Klick und versenden Sie automatisiert Terminbestätigungen und -erinnerungen.
- Nachverfolgung Ihrer Impfaktivität: Teilen Sie aggregierte Impfstatistiken mit der KBV gemäß der Coronavirus-Impfverordnung. Auch Aufbereitung der Daten für das RKI und zur Eingabe ins PVS-Impfportal ist möglich.
- Videosprechstunde: Nutzen Sie die Doctolib Videosprechstunde aktuell kostenlos zur Impfaufklärung. *(3)
4 Tipps für Covid-19-Impfungen
Projekt “Leicht gesagt und einfach gemacht” Ärzt*innen für Workshop gesucht (Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Gastroenterologie, Dermatologie)
Das Projekt wird durchgeführt vom Kompetenzzentrum Barrierefreiheit der Evangelischen Stiftung Volmarstein, dem Department of Community Health der Hochschule für Gesundheit in Bochum, der Ärztekammer Nordrhein und der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. Gefördert wird das Projekt durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW.
Mehr Informationen zum Projekt finden Sie unter: LINK
Flutkatastrophe – Informationen für betroffene Ärzte
Ersatzverfahren wegen beeinträchtigter TI Link KVNO
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
sollte Ihre Region von der Flutkatastrophe betroffen und Ihre Praxis nicht mehr funktionstüchtig sein, möchten wir Sie bitten, mit den umliegenden Apotheken Kontakt aufzunehmen, um die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten.
Dies könnte eine Möglichkeit sein, mit funktionierenden Praxen zu kooperieren oder aber direkt in den Notregionen in Apotheken Notfallsprechstunden anzubieten.
Die Verordnung und Aufrechterhaltung der Medikation steht hier im Vordergrund.
Zur Vereinfachung können Sie – wenn keine Versichertenkarte mehr vorhanden ist – Privatrezepte verwenden, mit dem Vermerk „Hochwasser“. Rabattverträge etc. sind hier nicht relevant!
Die Apotheken werden die Zuzahlungen und Kostenerstattungen mit den KK regulieren.
Diese Vorgehensweise gilt erstmals bis zum 31.7.2021.
Wir versuchen eine Tauschbörse mit medizinischen Geräten aufzubauen. Falls Sie solches Gerät haben, melden Sie sich bitte.
Weitere Infos folgen! Link KVNO Link Land NRW
Kollegiale Grüße
Dr. Oliver Funken
1. Vorsitzender
Hausärzteverband Nordrhein e. V.
Teilnehmer*innen für eine qualitative Interviewstudie gesucht!
Die Maastrichter University sucht Hausärzte, die sich für ein Interview bereiterklären.
Thema:
Einfluss der deutschlandweiten COVID-19 Richtlinien für die medizinische Praxis aus der Sicht von deutschen Hausärzt*innen und Patient*innen – eine qualitative Interviewstudie
Weitere Infos unter
Informationsschreiben Einverständniserklärung
Pilotprojekt zu Arzneimitteltherapiesicherheit zwischen Hausärzten und Apotheken
Arzneimitteltherapiesicherheit ist ein schon seit Jahrzehnten diskutiertes Thema innerhalb der Ärzteschaft.
Wiederholte Versuche, das alleine auf der Ärzteseite zu lösen, haben nie den gewünschten Erfolg gezeigt. Die Expertenkommissionen des BMG, Arzneimittelkommission und Fachgesellschaften haben immer wieder die Kooperation zwischen Apotheken und Ärzten zur Sicherung der medikamentösen Therapie gefordert, um die Nebenwirkungen durch Interaktionen zu senken.
Nun haben wir nach Jahren der Vorarbeiten einen gemeinsamen Weg mit den Apotheken begonnen.
In einem einjährigen Versuch wollen wir nun mit Praxen diesen Weg optimieren.
Zur Finanzierung konnten wir die GWQ ServicePlus AG gewinnen.
In der beiliegenden Erklärung bekommen Sie in der Vorphase (Prä Betatestung) einen Zugang, um sich mit der Software vertraut zu machen und um auch weitere Informationen zu erhalten.
Erst in der nächsten Stufe treten Sie nach Abwägung dem Vertrag bei.
Hier bekommen Sie weitere Informationen zum Pilotprojekt zu Arzneimitteltherapiesicherheit zwischen Hausärzten und Apotheken.
Informationen zum Tool Medinspector LINK
Infos SHP, Tel. 02203-5756-1271
Einladung zur Fokusgruppe zum Thema:
Die somatische Versorgung von Patient*innen mit psychischer Komorbidität
Informationen zur Fokusgruppe
Sie haben Erfahrungen in der Versorgung von Patient*innen mit einer somatischen Erkrankung und einer psychischen Komorbidität? Dann können Sie diese im Rahmen der Fokus-gruppe mit Kolleg*innen und ärztlicher Leitung diskutieren. Sie reflektieren dabei gemein-sam, welchen Herausforderungen Sie als Ärzt*innen in der somatischen Versorgung von psychisch erkrankten Patient*innen begegnen. Zu Beginn der Veranstaltung findet ein Impulsreferat zur Häufigkeit und klinischen Relevanz der Komorbiditäten sowie zum Verlauf und Besonderheiten für die Therapie und Versorgung statt. Hier wird der aktuelle Stand des Wissens anhand der Literatur dargestellt.
Die Fokusgruppen sind Teil eines Forschungsprojekts: Wir, das LVR-Institut für Versorgungsforschung (LVR-IVF), untersuchen im SoKo-Projekt u.a. die Perspektive der Versorgenden auf die somatische Versorgung von Patient*innen mit psychischer Komorbidität.
Ziel des Projekts ist, zu einer bedarfsgerechten Versorgung dieser Patient*innengruppe beizutragen.
Informationen zum Ablauf
Dauer der Fortbildung: 2,5 Stunden
Ort: LVR-Klinik Köln (alternativ digital)
Aufwandsentschädigung: 60,00 €
CME-Punkte sind beantragt
Flyer
Corona
Priorisierungsselbsteinstufung zur Coronaimpfung
Durch die Priorisierungsdebatte werden die Praxen zunehmend mit Anfragen zur Dringlichkeit der Impfung kontaktiert. Um die Impfreihenfolge zu objektivieren, haben das BMG und die STIKO eine Prioritäteneinstufung erstellt.
Unter https://covid.medes-system.de kann jeder Patient selbst ohne Gewähr eine Einstufung nach diesen beiden Prioritätenlisten vornehmen und sich eine Bescheinigung erstellen (PDF), auf dem diese Selbsteinschätzung festgehalten wird.
Diese Einschätzung könnte dann als Basis eines ärztlichen Gespräches dienen, sollte es bei zunehmender Impfstoffmenge zu der Anwendung dieser Prioritätenlisten kommen. Dadurch sollen Priorisierungsdebatten in den Praxen eingedämmt werden, da es aus unserer Sicht nicht Aufgabe der Ärzteschaft sein darf, Patienten, denen grundsätzlich eine Impfung empfohlen werden kann, diese vorzuenthalten.
Eine solche Priorisierung, die individuelle gesundheitliche Schäden zur Folge haben könnte, ist vielmehr eine gesamtgesellschaftlich zu tragende Verantwortung und darf nicht- aus Sicht des Hausärzteverbandes Nordrhein – auf die Ärzteschaft abgewälzt werden.
Eine Selbsteinschätzung der Patienten könnte als hinreichender Einstufungshinweis dienen, sollten die Praxen trotz der ethischen Problematik eine Priorisierung vornehmen müssen.
Übersicht der Corona-Schutzimpfung nach Prioritäten
Plakat DIN A3-Format
Plakat DIN A4-Format
Corona trifft Praxis und Recht
DHAEV_Coronavirus_Rechtliche_Fragestellungen
Triagierung in Corona-Zeiten
Nicht nur in Zeiten der aktuellen Pandemie, sondern auch in den normalen Versorgungszeiten wird es immer wichtiger, frühzeitig Patienten der richtigen Versorgungsebene zu zuordnen.
In nachstehendem Link haben wir eine mögliche Triagierung – so wie diese in Praxen bei der aktuellen Pandemie umgesetzt werden kann – eingefügt.
Triagierung; in vielen Praxen läuft das gut aber wie genau war das nochmal bei Frau Meier und Herrn Müller? Und wie ging das da nochmal genau?
Zeitverluste, Unsicherheiten auch durch Informationsflut mit täglich wechselnden Ansagen stören.
Hierzu bietet der HVNO eine Segelanweisung für die MFA´s an.
Hier gilt der Dank an die Kollegen in den Niederlanden, die dies bereits gut umsetzen.
Der beiliegende Dokumentationsbogen von unserem Kollegen Dr. Michael Krieger vereinfacht weiter.
Physische Beurteilung von Corona Patienten
Corona-Vorbereitung Stadium III der Pandemieentwurf Funken Version 0
DGP Handlungsempfehlung Palliative Therapie bei COVID-19
Kampagne “Solidarität ist unsere Identität”
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Jahr 2020 hat uns gezeigt, dass alles ganz schnell anders kommen kann als eigentlich geplant. Seit Februar bewältigen wir in den Praxen ein gewaltiges Arbeitspensum. Die Belastung der Teams, die sich neben dem normalen Praxisalltag ständig in neue Verordnungen und Vorgaben einarbeiten müssen, ist enorm. Die umfangreichen telefonischen Beratungen der Patienten und die vielen organisatorischen, technischen und logistischen Anpassungen werden uns auch in den kommenden Wintermonaten weiter begleiten.
Unsere Arbeit direkt an und mit den Patienten trägt wesentlich dazu bei, dass der Pandemieverlauf in Deutschland bisher unter Kontrolle ist. Unsere Patienten schätzen unsere Leistungen, ermuntern und danken uns oft auf ihre individuelle Art und Weise.
Für die anstrengenden nächsten Wochen ist es auch weiter unser Ziel, für Verständnis, Unterstützung und Solidarität zu werben. Hierfür haben wir für Sie, gemeinsam mit den Kreisstellen, zwei Werbematerialen entwickelt, die wir Ihnen für die Praxisräume und Praxisteams zur Verfügung stellen:
… für die Praxisräume:

„DANKE–Plakat“ für die Praxis, Größe DIN A 3 „DANKE–Plakat“ für die Praxis, Größe DIN A 4
… für die Praxisteams und weitere Unterstützer:

Aufkleber „Solidarität ist unsere Identität“ für Pkw u. ä., oval, Größe 95 x 145 mm.
Mit dem Slogan „Solidarität ist unsere Identität.“ wollen wir unsere Verbundenheit und Entschlossenheit zum Maskentragen bekräftigen.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und uns allen ein gutes Durchkommen durch diese Zeit.
DANKE für Ihre Unterstützung!
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Oliver Funken Dr. Jens Wasserberg
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Hausarztpraxis
Der Deutsche Hausärzteverband und seine Landesverbände vertreten die Interessen der hausärztlichen Mitglieder. In diesem Rahmen möchten wir Sie als Hausärztin/Hausarzt bei dem Thema der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterstützen und Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Punkte geben, die für Ihre hausärztliche Arbeit relevant sind.
FAQ Liste DiGA
Zentralinstitut (ZI) startet Studie zum digitalen Monitoring von Infektpatienten
Das ZI befasst sich im Auftrag der KBV mit dem Thema Remote Patient Monitoring (RPM). Ziel ist die Unterstützung insbesondere der Hausärzte bei der Versorgung von Infektpatienten. Hierbei soll neben der angemessenen und zeitgleich effizienten Versorgung der Patienten dem Infektionsschutz des Praxispersonals Rechnung getragen werden.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) hat heute eine wissenschaftliche Studie zum digitalen Monitoring von Infektpatienten in der ambulanten Versorgung gestartet. Ziel der auf drei Monate angelegten Praxisstudie ist es, einen Beitrag zur Entwicklung und Nutzung digitaler Tools zu leisten, mit der die Ansteckungsrisiken für Patientinnen und Patienten sowie für ärztliches und nichtärztliches Personal reduziert werden können. Besondere Bedeutung gewinnt die Studie vor dem Hintergrund des durch die COVID‐19‐Pandemie überlagerten saisonalen Anstiegs von Atemwegsinfekten im Herbst/Winter und einer zu erwartenden Influenzawelle im kommenden Frühjahr.
„Hierbei wird den niedergelassenen Haus- und Fachärzten erneut eine zentrale Rolle als Schutzwall zukommen, der die Kliniken vor einer möglichen Überlastung schützt und die Ansteckungsgefahr reduziert. Infektpatienten sollten zur Unterbrechung von Infektionsketten den Kontakt zu Menschen außerhalb ihres Haushalts meiden. Deshalb wollen wir prüfen, inwieweit telemedizinische Home‐Monitoring‐Lösungen geeignet sind, Infektpatienten in ihrer Häuslichkeit zu behandeln und deren Besuche in Arztpraxen und Kliniken soweit möglich zu vermeiden“, sagte der ZI-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Remote Patient Monitoring (RPM) bietet zudem die Chance, digital erfasste Infekt-Daten in anonymisierter Form zusammenzuführen, um in Echtzeit Einblicke in die Verläufe und das ambulante Versorgungsgeschehen von Infekten zu erhalten. So kann durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die zuständigen Behörden frühzeitig und zielgerichtet auf Infektionswellen reagiert werden. Das ZI wird bis zu drei digitale RPM-Lösungen miteinander und mit der bisher praktizierten Versorgung von Infektpatienten vergleichen. Hersteller von RPM-Lösungen können sich direkt beim ZI um die Teilnahme bewerben. Grundlage ist eine im EU-Amtsblatt veröffentlichte Wettbewerbsbekanntmachung. Weiterhin wird das ZI gemeinsam mit sieben Kassenärztlichen Vereinigungen (Nordrhein, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen) in Kürze Praxen zur Teilnahme einladen. Gesucht werden mindestens 120 Praxen mit jeweils einer mindestens etwa durchschnittlichen Patientenzahl je Quartal.
Im Ergebnis soll die Studie die Definition von Anforderungen ermöglichen, die ein erfolgreich umsetzbares Monitoring‐Verfahren erfüllen muss. Ferner sollen positive Versorgungseffekte validiert und Korrektur‐ bzw. Ergänzungsbedarf an bereits existierenden technischen Lösungen beschrieben werden. Auf dieser Grundlage könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen über etwaige partnerschaftliche Weiterentwicklungen oder Empfehlungen verordnungsfähiger digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) entscheiden, um eine breitere Nutzung zu unterstützen.
LINK
Schutzkleidung
Hygiene ist für viele Arztpraxen eine Selbstverständlichkeit. Vor allem in der aktuellen Zeit ist Hygiene ein Muss um bestmöglichen Infektionsschutz sowohl für Patienten als auch für das Praxispersonal gewährleisten zu können.
Neben Hygiene hat auch der Arbeitsschutz einen hohen Stellenwert in einer Arztpraxis. Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter. Somit wird Schutzkleidung täglich gebraucht und ist ein fester Bestandteil der Praxisausrüstung: Schutzkittel, OP Masken, FP2 Masken und Handschuhe.
Wir, der Hausärzteverband Nordrhein und die SERVICEGESELLSCHAFT HausarztPraxis sind für Sie und Ihre Praxen da.
Wir haben einen Lieferanten gefunden, der Schutzkittel sowie zertifizierte OP Masken, FP2 Masken und Handschuhe zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet.
Nähere Informationen zu den einzelnen Produkten erhalten Sie über die Geschäftsstelle der Servicegesellschaft HausarztPraxis (SHP): Telefon 02203-5756-1251/1253 oder Mail
Sicherheit für Vertretungsärzte im Bereitschaftsdienst
Neue Berufshaftpflichtversicherung mit der Deutschen Ärzteversicherung
Für die Teilnahme am ärztlichen organisierten Bereitschaftsdienst nach § 75 SGB V fordern die Kassenärztlichen Vereinigungen von Ihren Mitgliedern einen Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflicht-Versicherung.
Die eigene Berufshaftpflicht-Versicherung ist jedoch häufig in der Versicherungssumme sowie in der Anzahl der mitversicherten Dienste begrenzt.
Für einen zusätzlichen Schutzschirm haben der Hausärzteverband Nordrhein e.V. und die Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG gemeinsam ein neues Produkt für die Berufshaftpflicht-Versicherung entwickelt.
Dieses bietet allen Mitgliedern des Verbandes, die eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung bei der Deutschen Ärzteversicherung unterhalten, ergänzenden Versicherungsschutz für den Fall, dass die Versicherungssumme der eigenen Berufshaftpflicht-Versicherung oder die Anzahl der mitversicherten KV-Dienste nicht ausreichen.
Für Mitglieder des Hausärzteverband Nordrhein e.V. besteht automatisch Versicherungsschutz für Schäden aus dem ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Informationen über den zusätzlichen Versicherungsschutz und das Vorgehen im Schadenfall siehe Informationsblatt.
Sollten Sie Fragen zum Versicherungsschutz Ihrer persönlichen Berufshaftpflicht-Versicherung haben, wenden Sie sich bitte an den telefonischen Kunden-Vermittlerservice der Deutschen Ärzteversicherung.
Tel.: (0221) 148- 22700 Fax: (0221) 148- 21442
E-Mail: service@aerzteversicherung.de
Praxisvertretung: selbständige Tätigkeit oder abhängige Berufstätigkeit
Wer seine Praxis aufgrund von urlaubs-, oder krankheitsbedingter Abwesenheit nicht schließen möchte, lässt sich während der Abwesenheit vertreten. In der Regel soll die Vertretung als freiberufliche Honorarkraft tätig sein. Um ein Arbeitsverhältnis – und damit ein versicherungspflichtiges – Beschäftigungsverhältnis nicht erst entstehen zu lassen, sollte einiges beachtet werden. Darauf weist der Deutsche Hausärzteverband hin.
Ob die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit vorliegen, wird im Einzelfall im Rahmen einer Gesamtabwägung festgestellt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die Vereinbarung mit einem Praxisvertreter schriftlich abzuschließen und dabei die folgenden Punkte zu beachten:
• Die Überschrift sollte entsprechend gewählt sein, z. B. „Vertrag über eine selbständige Tätigkeit als Praxisvertreter“.
• In einer Präambel sollte aufgenommen werden, dass eine selbständige Tätigkeit vereinbart werden soll.
• Die Praxisöffnungszeiten bzw. Tätigkeitszeiten des Vertreters sollten mit konkreten Uhrzeiten festgelegt werden. Damit ist die Arbeitszeit dem für abhängige Beschäftigungen typischen Weisungsrecht entzogen.
• Dem Vertreter sollte ein Weisungsrecht gegenüber dem Praxispersonal und eventuell auch gegenüber angestellten Ärzten eingeräumt werden.
• Dem Praxisvertreter sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, Patientenbehandlungen im Rahmen des gesetzlich Erlaubten abzulehnen.
• Urlaubsansprüche und Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sollten explizit ausgeschlossen werden.
• Falls die Praxis eine Corporate Identity pflegt, sollte der Vertreter davon freigestellt sein (betrifft insbesondere die Arbeitskleidung).
Liegen schriftliche Vereinbarungen vor, so kommt es bei einer möglichen Überprüfung auch darauf an, ob mündliche oder konkludente Änderungen erfolgt sind. Die schriftlichen Vereinbarungen sind nur maßgeblich, wenn sie rechtlich zulässig sind und es sich nicht um einen „Etikettenschwindel“ handelt, welcher unter Umständen als Scheingeschäft iSv § 117 BGB zur Nichtigkeit der Vereinbarung führen kann. Kurzum, es kommt darauf an, dass die Vereinbarung auch gelebt wird.
weiterlesen
2019-nCov: DEGAM-Leitfaden – Informationen und Praxishilfen
https://www.degam.de/files/Inhalte/Leitlinien-Inhalte/Dokumente/DEGAM-S1-Handlungsempfehlung/053-054%20SARS-CoV-2%20und%20Covid-19/054-054l_Neues%20CORONA-Virus_200320.pdf
DEGAM – Informationen und Praxishilfen für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte Revision1 6-2-2020
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_DINA3.pdf?__blob=publicationFile
Patientenflyer Grippe oder Coronavirus 6-2-2020
Nationale Versorgungsleitlinie Chronische Herzinsuffizenz veröffentlicht
Die neue überarbeitete 3. Auflage der Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) Chronische Herzinsuffizienz ist erschienen.
Mehr zum Thema
• NVL Chronische Herzinsuffizienz
• Themenseite NVL Chronische Herzinsuffizienz
• Flyer: Was ist wichtig? Was ist neu?
Musterwiderspruch gegen den Honorarbescheid für Q1/2019 im Falle von Honorarkürzung aufgrund fehlender Anbindung an die Telematikinfrastruktur
Eine Begründung kann nachgereicht werden, hierfür werden wir in der nahen Zukunft ebenfalls Hilfestellung geben.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
(A.) Gemäß § 291 Abs.2b Satz 14 SGB V sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, die die Prüfung nach § 291 Abs.2 b Satz 3 SGB V ab dem 01.01.2019 nicht durchführen, von einer pauschalen Vergütungskürzung um 1 % betroffen. Nach § 291 Abs.2 b Satz 3 SGB V prüfen die Ärzte (…) bei der erstmaligen Inanspruchnahme ihrer Leistungen durch einen Versicherten im Quartal die Leistungspflicht der Krankenkasse durch Nutzung der Dienste nach § 291 Abs.2 b Satz 1 SGB V. Hiermit ist die Anbindung an die TI-Struktur gemeint. Gemäß § 291 Abs.2 b Satz 15 SGB V kann das BMG die o.g. Frist durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates verlängern (ist bereits erfolgt und sodann mit dem Pflegepersonal – Stärkungsgesetz mit der Frist „01.01.2019“ gesetzlich nachvollzogen worden). Gemäß § 291 Abs.2 b Satz 16 SGB V ist von einem pauschalen Honorarabschlag abzusehen, wenn der Arzt (…) gegenüber der KV nachweist, bereits vor dem 01.04.2019 die Anschaffung der für die Prüfung nach Satz 3 erforderlichen Ausstattung vertraglich vereinbart zu haben. Gegen die Honorarkürzung für Q1/2019 kann der Arzt nach der derzeitigen Rechtslage nur dann erfolgreich vorgehen, wenn er geltend machen kann, die erforderliche Ausstattung bereits bis zum 31.03. bei einem Anbieter verbindlich bestellt zu haben (Vorlage der entsprechenden Vereinbarung).
(B.) Da in einigen Regionen bereits Muster(klage)verfahren gegen die „TI – Anbindungsverpflichtung“ als solche vorbereitet bzw. schon durchgeführt werden, kann der Widerspruch auch damit begründet werden, dass die Regelung in § 291 Abs.2 b Satz 14 SGB V nicht rechtmäßig bzw. nicht verfassungsgemäß ist und damit die auf dieser Regelung beruhenden Honorarkürzung rechtswidrig (sog. inzidente Prüfung). Die Erfolgsaussichten derartiger Begründungen vermag ich allerdings ohne nähere Informationen / Kenntnisse zu den laufenden Muster(klage)verfahren derzeit nicht seriös einzuschätzen. Ich werde hierzu die notwendigen Informationen einholen.
(C.) Ggf. kommt auch (der Deutsche Hausärzteverband, weitere ärztliche Berufsverbände und die KBV hatten sich bereits in den vorausgegangenen Gesetzgebungsverfahren gegen derartige Strafzahlungen ausgesprochen) eine konzertierte Aktion der Berufsverbände und der KBV (KVen) in Betracht. Hierüber sollten wir spätestens in Berlin beraten und beschließen.
2019_09_05_Musterwiderspruch_Honorarkürzung_fehlende_TI-Anbindung